Steuern

Mit Beginn zum 01.01.2024 wurde verkündet, dass jeder, der sich innerhalb 1 Jahres länger als 180-Tage in Thailand aufhält, zum Steuerinländer erklärt wurde. Dies bedeutet nun, dass alle die es betrifft sich nun um eine Steuernummer TAX-ID (TIN) bemühen dürfen. Mit Erhalt dieser ist man jedoch nicht automatisch steuerbefreit, sondern nun verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Abgabeschluss ist der 31.03. eines jeden Jahres (in Papierform), Online der 09.04.

Da wird erwartet, dass man seine Einnahmen aus Thailand angibt, oder auch Einnahmen, die im Ausland erwirtschaftet wurden und im gleichen Jahr nach Thailand transferiert wurden. Gemäß eines DBA Doppelbesteuerungsabkommen, was auch Deutschland mit Thailand hat, ist somit die Gefahr gering, in TH Steuern zahlen zu müssen. Man muss lediglich die Nachweise erbringen, das man seine Steuern bereist in Deutschland bezahlt hat, und dann wird das mit den Steuern hier angerechnet. Genaueres dazu, werde ich noch extra beschreiben, sobald sich einige Unklarheiten zu dem Thema beseitigt haben.